Rechtsprechung
BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 13/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme der gesetzlichen Unfallversicherungsanstalt nach Absägen eines Daumens - Beschluss über eine Gutachtenergänzung zur Ermöglichung einer Rekonstruktion des Verletzungsvorgangs - Leistungsfreiheit einer Versicherungsanstalt bei freiwilliger Verletzung eines ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 940
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11
Anforderungen an den Nachweis der Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsbeschädigung …
Das Gegenteil ist aber bewiesen, wenn - wie im Ergebnis hier - feststeht, dass die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten nicht mit der Realität oder mit objektiven ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 6, 7 = RuS 1991, 285; Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966).Kommen mehrere Unfallabläufe in Betracht, muss der Versicherer zum Beweis der Freiwilligkeit dementsprechend eine wesentliche Abweichung der Unfallschilderung von all diesen Abläufen nachweisen (…vgl. BGH a.a.O., Orientierungssatz 3.; vgl. a. BGH, Urteil v. 10.07.1985, VIa ZR 13/84, VersR 1985, 940).
G darauf überprüft, ob sie naturwissenschaftlich so möglich und aus dem geschilderten (Arbeits-)Vorgang heraus so vorstellbar und mit den objektiven Folgen vereinbar sind (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH, Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.1999, 4 U 160/97, VersR 2001, 974;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 VVG n.F., Rn 27).
- OLG Schleswig, 23.06.2011 - 16 U 134/10
Selbstverstümmelung nicht erwiesen - Unfallversicherung muss zahlen
So ist er, bezogen auf das Merkmal der Freiwilligkeit, etwa dann als geführt anzusehen, wenn feststeht, dass die Unfallschilderung des Verletzten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität oder mit ärztlichen Befunden nicht übereinstimmt oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (vgl. BGH, VersR 1985, 940, OLG Saarbrücken, VersR 1990, 968, Rn 4 bei juris m. w. N.); in letzterer Hinsicht reicht indes nicht schon jede beliebige Lücke oder Ungenauigkeit in der Unfallschilderung für die Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung aus (vgl. BGH, RuS 1991, 285). - BGH, 17.04.1991 - IV ZR 61/90
Anspruch auf Leistungen aus einer Unfallversicherung (Invaliditätsentschädigung, …
Die Beklagte hätte dann den ihr gemäß § 180 a VVG obliegenden Beweis für eine freiwillig erlittene Gesundheitsbeschädigung geführt (so auch Senatsurteil vom 10. Juli 1985 - IV ZR 13/84 - VersR 1985, 940).